Skip to navigation (Press Enter) Skip to main content (Press Enter)

Brandschutzingenieur

VKF Brandschutzvorschriften 2015

Seit dem 1. Januar 2015 sind die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF für die ganze Schweiz in Kraft. In den Vorschriften enthalten sind, neben vielen Anpassungen am baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz, auch die Einführung von Qualitätssicherungsstufen die in der Norm 11-15 umschrieben sind. Diese Norm regelt die Einteilung aller Gebäude in vier Qualitätssicherungsstufen QSS und die entsprechende Benennung eines Brandschutzverantwortlichen. Dieser Brandschutzverantwortliche erstellt die geforderten Brandschutz-Nachweise und bildet die Kontaktstelle vom Planungsteam zu den Brandschutzbehörden.

Fachingenieur als Brandschutzverantwortliche QSS 1 + 2

Brandschutz-Nachweis

Gerne stehen wir Ihnen in Rat und Tat für die Ausarbeitung baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutzkonzepte sowie für die Erstellung von Brandschutz-Nachweisen als Brandschutzverantwortliche der QSS 1 + 2 und somit für ca. 80% aller Bauvorhaben in der Schweiz zur Verfügung. Fragen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihr Bauvorhaben angepasstes Angebot.